Kreisschulbaukasse

Der Landkreis Gifhorn gewährt den kreisangehörigen Gebietskörperschaften gemäß § 117 NSchG für Schulbaukosten Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen, in das von allen Gebietskörperschaften und dem Landkreis regelmäßig Beiträge eingezahlt werden.


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