Mittagsverpflegung bei wetterbedingten Unterrichtsausfällen

Bei wetterbedingten Unterrichtsausfällen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die bestellten Mittagessen trotzdem zur Verfügung stehen und eingenommen werden können. Ggf. kann auch die Mittagspause vorgezogen werden. Dies regeln die Schulen in eigener Zuständigkeit.