Bauvoranfrage

Möchten Sie im Vorfeld einer Baumaßnahme bestimmte Einzelfragen klären, können Sie eine Bauvoranfrage nach § 73 Niedersächsische Bauordnung stellen.

Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Zweifel haben, ob ein bestimmtes Bauvorhaben auf einem Grundstück planungsrechtlich zulässig ist oder ob von Ihnen beabsichtigte bautechnische Lösungen genehmigungsfähig sind.

Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da Sie nicht alle für ein Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen einreichen müssen. Zudem erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes und können Ihre weitere Planung darauf ausrichten.

Eine Bauvoranfrage ist dafür vorgesehen, konkrete Einzelfragen zum Bauvorhaben zu klären. Die Fragen sollten daher so genau wie möglich formuliert sein und dem Grunde nach mit Ja oder Nein beantwortet werden können.

Mehr Infos und digitale Antragstellung finden Sie auf unserem Serviceportal.