Baugenehmigung im Landkreis Gifhorn

Wann ist eine Baugenehigung nötig?

Ein Bauvorhaben ist in der Regel genehmigungspflichtig. Je nach Art des Projektes gibt es:

  • Vereinfachtes Verfahren (§ 63 NBauO) für bestimmt Bauvorhaben
  • Reguläres Verfahren (§ 64 NBauO) für Sonderbautren

Die Entwurfsverfasser:innen beraten Sie zur richtigen Verfahrenswahl.

Antragstellung - jetzt auch digital!

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

  • Digitale Antragstellung möglich - Infos dazu hier.
  • Antragstelle: Landkreis Gifhorn, Abteilung 8.3 Bauordnung und Ortsplanung

Was wird für den Bauantrag benötigt?

  • Vollständige Bauvorlagen, unterschrieben von einer bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser:in
  • Unterschrift der Bauherr:in und Entwurfsverfasser:in
  • Beteiligung der Gemeinde zur Stellungnahme

Weitere Infos und digitale Antragstellung finden Sie auf unserem Serviceportal.