Baugenehmigung im Landkreis Gifhorn
Wann ist eine Baugenehigung nötig?
Ein Bauvorhaben ist in der Regel genehmigungspflichtig. Je nach Art des Projektes gibt es:
- Vereinfachtes Verfahren (§ 63 NBauO) für bestimmt Bauvorhaben
- Reguläres Verfahren (§ 64 NBauO) für Sonderbautren
Die Entwurfsverfasser:innen beraten Sie zur richtigen Verfahrenswahl.
Antragstellung - jetzt auch digital!
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Digitale Antragstellung möglich - Infos dazu hier.
- Antragstelle: Landkreis Gifhorn, Abteilung 8.3 Bauordnung und Ortsplanung
Was wird für den Bauantrag benötigt?
- Vollständige Bauvorlagen, unterschrieben von einer bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser:in
- Unterschrift der Bauherr:in und Entwurfsverfasser:in
- Beteiligung der Gemeinde zur Stellungnahme
Weitere Infos und digitale Antragstellung finden Sie auf unserem Serviceportal.