Brandmeldeanlagen (BMA) – Sicherheit rund um die Uhr

Brandmeldeanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie erkennen Brände frühzeitig und alarmieren automatisch die zuständige Rettungsleitstelle, um eine schnelle Reaktion der Feuerwehr sicherzustellen.

Wie funktioniert eine Brandmeldeanlage?

Eine BMA besteht aus verschiedenen Sensoren und Komponenten, die Rauch, Hitze oder Flammen erkennen und das Signal an die Leitstelle übermitteln. Je nach Auslöser und Art der Alarmierung wird die Feuerwehr nach einem definierten Alarmplan alarmiert.

Was passiert nach der Alarmierung?

  1. Alarmempfang in der Leitstelle – Der Notruf geht automatisch bei uns ein.
  2. Sofortige Prüfung – Die Leitstelle bewertet den Alarm (z. B. Fehlalarm, technischer Alarm oder tatsächliches Brandereignis).
  3. Alarmierung der Feuerwehr – Bei bestätigtem Brand wird die zuständige Feuerwehr gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) alarmiert.
  4. Koordination des Einsatzes – Die Leitstelle unterstützt die Feuerwehr mit einsatztaktischen Informationen und weiteren Maßnahmen.

Anforderungen & Aufschaltungen

Brandmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden, Industriebetrieben und Einrichtungen mit hoher Personenanzahl müssen gemäß den geltenden Vorschriften auf die Leitstelle aufgeschaltet sein. Die Einrichtung und Wartung erfolgt nach DIN 14675 und den jeweiligen Brandschutzbestimmungen. Betreiber sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen und Wartungen durchzuführen, um Fehlalarme zu minimieren und die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Fehlalarme vermeiden – Ihre Verantwortung als Betreiber. Fehlalarme binden unnötig Einsatzkräfte und Ressourcen.

Um dies zu vermeiden:

  • Regelmäßige Wartung & Prüfungen durchführen
  • Mitarbeiter und Nutzer der Gebäude schulen
  • Ursachen für häufige Fehlalarme analysieren und beheben

Wichtiger Hinweis: Kontakt & Unterstützung

Bitte beachten Sie:

  • Die Leitstelle ist nicht für Abmeldungen oder Störungsmeldungen zuständig.
  • Wenden Sie sich hierfür stets an die beauftragte Firma oder die zuständige Clearingstelle.
  • Informationen zu Zuständigkeiten erhalten Sie von Ihrem BMA-Dienstleister.