Wie kann der Nachweis erbracht werden?
- Nachweis über einen ausreichenden Masern Impfschutz
Ein ausreichender Masern-Impfschutz besteht, wenn abeinem Alter von 12 Monaten mindestens eine Schutzimpfung gegen Masern und ab einem Alter von 24 Monaten zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden.
oder
- Nachweis über ausreichende Masern-Immunität
Ein ausreichender Masernschutz besteht auch, wenn eine Immunität gegen Masern vorliegt, zum Beispiel aufgrund einer zurückliegenden Infektion mit Masern. Die Immunität kann durch eine Blutuntersuchung im Labor festgestellt werden.
oder
- Nachweis über medizinische Kontraindikationen
Manche Personen können sich aufgrund bestimmter Umstände, wie z.B. Schwangerschaft oder Beeinträchtigungen des Immunsystems, nicht impfen lassen.
Personen, beidenen eine sogenannte medizinische Kontraindikation (dauernd oder vorübergehend) vorliegt, müssen dies durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigen.
Bei einer vorübergehenden Kontraindikation muss die Dauer, während der nicht geimpft werden kann, mit angegeben sein.