Die Trichine ist ein wurmartiger Parasit, der sich in der Muskulatur der Tiere festsetzen kann. Das Verzehren trichinenhaltigen Fleisches durch Menschen kann sowohl zu milden Muskel- oder Organreizungen als auch zu einer sehr schmerzhaften, Rheuma ähnlichen Erkrankung führen, die leider oftmals nicht rechtzeitig von den Patienten oder Ärzten zu erkennen sind.

Im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchungen werden bundesweit nur sehr selten Trichinen bei Hausschweinen nachgewiesen. Dagegen wird bei Wildschweinen oder bei Fleisch- und Wurstwaren aus dem Ausland vereinzelt der Nachweis geführt.

Schweine, Wildschweine, Pferde, andere Einhufer, Bären, Füchse, Sumpfbiber, Dachse sowie andere fleischfressende Tiere müssen im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung auf Trichinen untersucht werden.

Wer die genannten Tiere nach der Schlachtung nicht auf Trichinen untersuchen lässt, gefährdet in hohem Maße die Gesundheit des Verbrauchers. Dieses ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Die Kosten für die Untersuchung des geschlachteten oder erlegten Fleisches auf Trichinen sind verglichen mit den ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten sehr gering.

Öffnungszeiten und Informationen der Untersuchungsstellen (Prüflabore) im Landkreis Gifhorn:

Prüflabor 50:

Landkreis Gifhorn, Kreishaus I, 3.5 Veterinärwesen, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn

Öffnungszeiten für die Annahme von Trichinen- und Blutproben und die Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen:

Montag, 08:30 Uhr - 11:00 Uhr

Dienstag, 08:30 Uhr – 11:00 Uhr

Donnerstag, 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Untersuchungstermine

montags u. donnerstags um 09:30 Uhr

Informationen zu Untersuchungsterminen an Feiertagen:

In den Kalenderwochen 17, 18, 22 und 24 finden an den gesetzlichen Feiertagen keine Untersuchungen statt. Ausweichtermine sind nicht vorgesehen.

Hinweis:

Alle Proben die an den Untersuchungstagen bis 09:30 Uhr eingehen, werden noch am selben Tag untersucht.

Anmeldeverfahren für Trichinen- und Blutproben sowie Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen

Die Annahme von Trichinen- und Blutproben samt den entsprechenden Begleitscheinen sowie die Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen erfolgt nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Vor-Ort-Anmeldung) zu den geltenden Öffnungszeiten des Veterinäramtes, im Eingangsbereich des Kreishauses I. Hierzu ist das Wandtelefon neben der Information zu verwenden. Die entsprechenden Durchwahlen sind ausgehängt. Ein Mitarbeiter des Veterinäramtes wird im Anschluss zu Ihnen herauskommen.

Bezahlverfahren für die Untersuchung von Trichinenproben und die Ausgabe von Wildohrmarken

Die Untersuchungsgebühr für Trichinenproben und die Gebühr für Wildohrmarken ist ausschließlich über eine Einzahlkarte am Geldautomaten zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit bar oder mit einer Giro-Card (EC-Karte) zu zahlen. Die Zahlung mittels Kreditkarte ist nicht möglich. Bei einer Bareinzahlung ist zu beachten, dass der Automat kein Kleingeld annimmt. Die Einzahlkarten werden vor Ort ausgehändigt. Nach Zahlung ist der Beleg vorzuzeigen, andernfalls werden die Trichinenprobe nicht untersucht und die Wildohrmarken nicht herausgegeben.

Prüflabor 51:

Tierarztpraxis Dr. J.-H.Gebert, Junkerstr. 13, 29378 Wittingen

Annahme von Trichinen- und Blutproben

Trichinen- und Blutproben können rund um die Uhr in den dafür vorgesehenen „Trichinenkasten“ eingeworfen werden, einschließlich Sonn- und Feiertagen. Eine Leerung erfolgt mindestens 2x täglich. Während der Sommerzeit wird für eine mehrmalige Leerung gesorgt. Darüber hinaus können die Proben den Mitarbeitern der Tierarztpraxis zu den Öffnungszeiten übergeben werden.

Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen

Die Ausgabe findet zu den Öffnungszeiten der Tierarztpraxis statt.

Untersuchungstermine

montags u. donnerstags um 13:00 Uhr

Informationen zu Untersuchungsterminen an Feiertagen:

In den Kalenderwochen 17, 18, 22 und 24 finden an den gesetzlichen Feiertagen keine Untersuchungen statt. Als Ausweichtermine für die ausgefallenen Untersuchungen sind jeweils die Folgetage vorgesehen.

Hinweis:

Alle Proben die an den Untersuchungstagen bis 13:00 Uhr eingehen, werden noch am selben Tag untersucht.

Die Öffnungszeiten der Tierarztpraxis sind im Internet einzusehen oder bei den Mitarbeitern der Praxis zu erfragen.

Bezahlverfahren für die Untersuchung von Trichinenproben und die Ausgabe von Wildohrmarken

Die Gebühr ist bar zu entrichten.

Wichtige Information:

Es ist zu beachten, dass sich aufgrund von Feiertagen und Brückentagen oder Anderes die Öffnungszeiten und/oder die Untersuchungstermine ändern können. Änderungen betreffend das Prüflabor 50 (Landkreis Gifhorn) werden vorher auf der Website des Landkreises Gifhorn bekannt gegeben. Änderungen die das Prüflabor 51 (Tierarztpraxis Dr. Gebert in Wittingen) betreffen, sind bei der Tierarztpraxis zu erfragen.

Ansprechpartner: