Gebühren

Für die Einsichtnahme in eine Todesbescheinigung fallen gemäß Nummer 56.2.1 der Allgemeine Gebührenordnung Gebühren in Höhe von 40 Euro an.

Für die Übersendung einer Kopie fallen gemäß Nummer 56.2.2 der Allgemeine Gebührenordnung Gebühren in Höhe von 21 Euro an.