Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsarbeit
Der Landkreis Gifhorn ist bestrebt ehrenamtliche Vereine und Privatpersonen, die in der Integrationsarbeit tätig sind, zu unterstützen. Die Stabsstelle Integration bietet daher für die Ehrenamtlichen verschiedene Fortbildungen und Seminare an. Diese Fortbildungen reichen von z.B. den rechtlichen Rahmenbedingungen während des Asylverfahrens bis hin zu steuerrechtlichen Aspekten bei der Ausübung eines Ehrenamtes. Darüber hinaus steht ihnen die Stabsstelle Integration bei Fragen rund um den Einsatz zur Seite und unterstützt direkt oder durch Verweisberatung.
Zusätzlich stellt der Landkreis Gifhorn seit 2021 zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe Gelder zur Verfügung. Mit der Zuwendung sollen ehrenamtlich Engagierte eine Sachkostenentschädigung erhalten. Dazu gehören u.a. Fahrtkosten, Eintrittsgelder, die Initiierung von „Flüchtlingscafés“ und dadurch anfallende Bewirtungskosten und sonstige Verbrauchsmaterialien. Nähere Einzelheiten zur Abrechnung, den erstattungsfähigen Auslagen sowie der Richtlinie entnehmen Sie bitte den Dokumenten. Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Kostenerstattung die jeweils geltenden Fristen und Voraussetzungen.
Wenn Sie Interesse haben ebenfalls ehrenamtlich aktiv zu werden, melden Sie sich gerne. Für die Projekte der Stabsstelle Integration werden in regelmäßigen Intervallen neue Qualifizierungen angeboten.