Fachberatung für Hören, Sprache und Sehen

Es gibt eine Fachberatung für Hören, Sprache und Sehen.
Die Fachberatung ist von dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Braunschweig.
Die Fachberatung arbeitet mit dem Gesundheitsamt zusammen.
Die Fachberatung macht regelmäßig einen Sprechtag im Gesundheitsamt.
Eltern von Kindern mit Hörstörungen können sich dort beraten lassen.
Und Eltern von Kindern mit Sprachstörungen können sich dort beraten lassen.
Die Eltern bekommen Infos über:
- Förderungen
- Behandlungen.

Die Fachberatung Sehen ist nur für Kinder mit starken Sehproblemen.
Dafür braucht man eine Diagnose.

Wir brauchen die Befunde und Berichte.

Es gibt eine Beratung zu Angeboten von Kindertageseinrichtungen.
Und es gibt eine Beratung zu ambulanten Maßnahmen.
Ambulant heißt:
Man kann in einer Einrichtung Hilfe bekommen.
Aber man muss nicht in der Einrichtung bleiben.
Es gibt auch andere Hilfen.
Zum Beispiel:
- teilstationäre Behandlung
Das heißt:
Man bleibt nur für eine bestimmte Zeit in einer Einrichtung.
Zum Beispiel: Sprachheilkindergarten
- stationäre Behandlung
Das heißt:
Man bleibt für eine längere Zeit in einer Einrichtung.
Zum Beispiel: Sprachheilinternat.

Unterlagen
Sie wollen sich anmelden?
Dann brauchen Sie diese Unterlagen:

Kinderuntersuchungsheft
Das Kinderuntersuchungsheft ist ein Heft.
In dem Heft stehen Infos über die Gesundheit von Ihrem Kind.
Das Heft ist gelb.

Facharztbefunde
Facharztbefunde sind Infos von einem Facharzt.
Zum Beispiel:
- Hals-Nasen-Ohrenarzt
- Augenarzt
- Pädaudiologie
- SPZ ist eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung und macht Untersuchungen.
Die Facharztbefunde dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Therapieberichte
Therapieberichte sind Infos über eine Therapie.
Zum Beispiel:
- Sprachtherapie
- Ergotherapie.

Fristen
Der Sprechtag ist immer wieder.

Sie brauchen keine Überweisung vom Hausarzt.

Sie bekommen eine Einladung.
Dafür müssen Sie alle wichtigen Papiere haben.
Vielleicht gibt es eine Warteliste.

Rechtsgrundlage

Paragraph 62 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)