Sperrmüllabholung
Die kostenlosen Sperrmüllabholungen erfolgen dreimal im Jahr zu festen Terminen. Die Abfuhrtermine können im Abfallkalender eingesehen werden.
Die Abfälle sind vor den Grundstücken bis 06.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages bereitzustellen. Die Bereitstellung des Sperrmülls darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen.
Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, soweit sie nicht aus Metall bestehen oder den Elektroaltgeräten zuzuordnen sind. Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben.
Fälschlich rausgestellten Abfall, der nicht dem Sperrmüll zuzuordnen ist und nicht abgeholt wurde, kann kostenpflichtig auf den Entsorgungsanlagen abgegeben werden.
Verpasste Abholtermine können nicht nachgefahren werden. Es besteht die möglichkeit den Abfall kostenpflichtig auf den Entsorgungsanlagen abzugeben.
Merksatz zu "Was ist Sperrmüll"?
Alles was hinausfällt, wenn ich ein Haus ohne Dach auf den Kopf stelle und nicht in die Restmülltonne passt, ist Sperrmüll.
Von der Sperrmüllentsorgung ausgeschlossen sind:
- Alle Bau- und Renovierungsabfälle wie zum Beispiel Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht, Gartenhäuser, Hundehütten sowie Kleintierställe. Diese sind selbst auf den Entsorgungsanlagen anzuliefern.
- Kraftfahrzeugteile jeglicher Art (zum Beispiel Autositze, Kotflügel, Auspuffanlagen, Reifen mit Felgen)
- Metall-Sperrmüll und Elektroaltgeräte jeglicher Art.
- Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien
Sperrmüll-, Metall-, Elektronikabholung auf Anforderung
Die Abholung von Metallsperrmüll, Elektroaltgeräte und generellem Sperrmüll kann online, per E-Mail oder per Telefon an die Firma Remondis beauftragt werden.
Metallsperrmüll- und Elektroaltgeräteabholungen sind kostenlos.
Für eine extra angeforderte Abholung von generellem Sperrmüll wird eine Gebühr von 55 € für 3 m³ fällig. Jeder weitere Kubikmeter kostet 5 € zusätzlich.
Metallsperrmüll
Der Metallsperrmüll umfasst Gegenstände wie zum Beispiel Fahrräder, Schubkarren, Rasenmäher ohne Betriebsmittel, Roller, Go-Karts, Kinderwagengestelle, Grillgestelle, Metallgestelle von Stühlen und Tischen, Stahlregale, Schaukelgestelle, Leitern, Wäschespinnen.
Von der Metall-Sperrmüll ausgeschlossen sind:
- Einzelstücke aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen wie zum Beispiell Maschendraht, Stahltüren, Heizkessel, Badewannen, Heizkörper, Baustahl
- Stahlfelgen, Kraftfahrzeugteile.
Elektroaltgeräte
Zu den Elektroaltgeräten mit einer Kantenlänge größer 50 cm zählen beispielsweise Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner, Herde, Geschirrspüler, Mikrowellen, Dunstabzüge, Heimbügler, TV-Geräte.
Kleingeräte unter 50 cm Kantenlänge (Rasierer, Zahnbürste, Tastatur) werden nur abgeholt, sollten auch Großgeräte über 50 cm Kantenlänge angemeldet werden. Batterien und Akkus müssen vor der Entsorgung entfernt werden!
Elektronikschrott gehört nicht in die Restmülltonne! Es besteht erhöhte Brandgefahr durch defekte Batterien, Akkus oder sonstige Bauteile. Insbesonde auch E-Zigaretten!
Von der Elektroaltgeräteabholung ausgeschlossen sind:
- Nachtspeicheröfen
- Photovoltaikmodule
Weihnachtsbaumabholung
Die kostenlosen Weihnachtsbaumabholungen finden zu Beginn des Jahres an festen Terminen statt. Die Termine können im Abfallkalender entnommen werden. Es werden ausschließlich abgeschmückte Weihnachtsbäume abgeholt. Andere Grünrückstände können erst zur Grünrückständesammlung bereitgelegt werden.
Verpasste Abholtermine können nicht nachgefahren werden. Weihnachtsbäume können kostenpflichtig auf den Entsorgungsanlagen abgegeben werden.
Grünrückständeabholung
Die kostenlosen Grunrückständeabholungen findet an festen Terminen im Frühjahr und Herbst statt. Die Termine können imAbfallkalender entnommen werden.
Die Grünrückstände müssen grundsätzlich zur Abfuhr mit einem verrottbaren Bindematerial (zum Beispiel Paketschnur, Jute-, Sisalband) gebündelt werden. Die in den Bündeln enthaltenen Einzeläste dürfen max. 5 cm Durchmesser haben und 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu wählen, dass diese durch eine Person verladen werden kann.
Nicht gebündelte Materialien sowie in Säcken verpackte Gartenabfälle werden nicht mitgenommen. Diese sind über die Biomülltonne zu entsorgen.
Alle Grünrückstände können kostenpflichtig an den Entsorgungsanlagen abgegeben werden.
Verpasste Abholtermine können nicht nachgefahren werden.