Entsorgungsanlagen
Am 05. und 06. Juni ist die Schadstoffannahme auf der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf geschlossen!
Private Haushalte können Übermengen von Abfällen, die nicht über die vorhandenen Abfallbehälter entsorgt werden können, kostenpflichtig auf den Entsorgungsanlagen in Ausbüttel und Wesendorf abgeben.
Gewerbliche Abfallerzeuger haben die möglichkeit ihre Abfälle auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf zu entsorgen. Die Abgabe ist kostenpflichtig.
Die Anlieferungsgebühren sowie die Kosten für Hilfsmittel (Asbestsäcke, Einmal-Anzüge, ...) auf den Entsorgungsanlagen in Ausbüttel und Wesendorf werden im Auftrage des Landkreises Gifhorn auf Grundlage des § 19 Abfallgebührensatzung erhoben.
Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel
Öffnungszeiten
Sommerzeit Apr. - Okt. |
Winterzeit Nov. - März | |
Montag | 08:00 - 18:00 | 08:00 - 15:30 |
Dienstag | 08:00 - 15:30 | 08:00 - 15:30 |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 | 08:00 - 15:30 |
Donnerstag | 08:00 - 15:30 | 08:00 - 15:30 |
Freitag | 08:00 - 13:30 | 08:00 - 13:30 |
Samstag | 08:00 - 13:30 | 08:00 - 12:00 |
Letzte Anlieferung bis 15 Minuten vor Schließung!
Geschlossen an allen gesetzlichen Feiertagen, Sonntagen und am Samstag vor Ostern.
Informationen
Die Entsorgungsanlage in Ausbüttel steht ausschließlich Privathaushalten zur Verfügung!
Privathaushalte können ihre Übermengen an Abfällen kostenpflichtig abgeben. Zudem kann Schutzausrüstung und Entsorgungssäcke für den Umgang mit Asbest und Mineralwolle erworben werden.
Eine Trennung der Abfallarten ist vor Anlieferung vorzunehmen. Sollte keine Trennung erfolgt sein, wird die Anlieferung als Restabfall (teuerster Abfall) angesehen.
Für die Anlieferung von Schadstoffen, Asbest oder Mineralfaser informieren Sie sich bitte unter dem Punkt Gefährlicher Abfall / Schadstoffe.
Auf der Anlage werden alle Abfälle angenommen, die in einem Privathaushalt anfallen können.
Kostenlos wird angenommen: Papier, Metallschrott, Elektronikabfall, Schadstoffe.
Flohmarkt
Im Abfallwirtschaftszentrum wird ein Flohmarkt betrieben. Hier können noch gute gebrauchte Gegenstände für kleines Geld erworben werden. Für die Artikel im Flohmarkt gibt es keine Garantien oder Gewährleistungen!
Die Öffnungszeiten des Flohmarktes sind: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 - 13:00
Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf
Am 05. und 06. Juni ist die Schadstoffannahme auf der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf geschlossen!
Öffnungszeiten
Sommerzeit Apr. - Okt. |
Winterzeit Nov. - März | |
Montag | 08:00 - 16:00 | 08:00 - 16:00 |
Dienstag | 08:00 - 18:00 | 08:00 - 16:00 |
Mittwoch | 08:00 - 16:00 | 08:00 - 16:00 |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 | 08:00 - 16:00 |
Freitag | 08:00 - 16:00 | 08:00 - 16:00 |
Samstag | 08:00 - 12:00 | 08:00 - 12:00 |
Letzte Anlieferung bis 15 Minuten vor Schließung!
Geschlossen an allen gesetzlichen Feiertagen, Sonntagen und am Samstag vor Ostern.
Informationen
Privathaushalte und Gewerbebetriebe können ihre Übermengen an Abfällen kostenpflichtig abgeben. Zudem kann Schutzausrüstung und Entsorgungssäcke für den Umgang mit Asbest und Mineralwolle erworben werden.
Eine Trennung der Abfallarten ist vor Anlieferung vorzunehmen. Sollte keine Trennung erfolgt sein, wird die Anlieferung als Restabfall (teuerster Abfall) angesehen.
Für die Anlieferung von Schadstoffen, Asbest oder Mineralfaser informieren Sie sich bitte unter dem Punkt Gefährlicher Abfall / Schadstoffe.
Auf der Anlage werden alle Abfälle angenommen, die in einem Privathaushalt anfallen können.
Kostenlos wird angenommen: Papier, Metallschrott, Elektronikabfall, Schadstoffe.
Nach Verwiegung erhalten Gewerbliche Anlieferer einen Wiegeschien, der gleichzeitig den Gebührenbescheid darstellt. Die Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Landkreises Gifhorn, Abfallwirtschaft Sparkasse Gifhorn - Wolfsburg, BIC/SWIFT: NOLADE21GFW, IBAN: DE21 2695 1311 0011 0062 02, unter Angabe der Debitorennummer und des Kassenzeichens zu überweisen. Bei Zahlungsverzug kann die Forderung im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen werden und eine Sperrung weiterer Anlieferungen vorgenommen werden.
Die Gebührenerhebung erfolgt im Auftrag des Landkreises Gifhorn entsprechend der zur Zeit geltenden Abfallgebührensatzung gemäß § 8.