Zuständigkeit

Bedroht der Eichenprozessionsspinner die Gesundheit der Bevölkerung im öffentlichen Raum (Wohngebiete, Parks, Straßengrün), sind die kommunalen Ordnungsbehörden der Gebietskörperschaften (Stadt Gifhorn, Stadt Wittingen, die Samtgemeinden des Landkreises Gifhorn und die Einheitsgemeinde Sassenburg) zuständig.

Bei Privatgrundstücken ist der Eigentümer zuständig.