Chemikalien (Überwachung)

Der Fachbereich Gesundheit überwacht den Bereich des Chemikalienrechts, wenn private Endverbraucher betroffen sind.

Zu dieser Überwachung gehört unter anderem die Kontrolle im Einzelhandel, ob Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften sowie Stoffbeschränkungen eingehalten werden. Zudem wird geprüft, ob Biozidprodukte zugelassen sind und nur zugelassene Wirkstoffe enthalten.

Ein weiterer Bestandteil der Überwachung ist die Einhaltung von Abgabebeschränkungen gemäß der Chemikalienverbotsverordnung und der Biozidrechts-Durchführungsverordnung. In diesem Zusammenhang erteilt der Fachbereich Gesundheit die Genehmigung zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische. Demnach dürfen bestimmte gefährliche Produkte oder Biozidprodukte nur von geschultem Personal nach eingehender Beratung abgegeben werden. In einigen Fällen gelten zudem Selbstbedienungs- und Abgabebeschränkungen.

Darüber hinaus wird auch die Einhaltung des Chemikalienrechts in Privathaushalten überprüft, beispielsweise hinsichtlich der korrekten Anwendung von Biozidprodukten.