Chemikalien (Überwachung)
Der Fach-Bereich Gesundheit passt auf das Chemikalien-Recht auf.
Das Chemikalien-Recht ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für private Endverbraucher.
Die Behörden kontrollieren auch den Einzel-Handel.
Zum Beispiel:
- Sind die Verpackungen richtig?
- Sind die Kenn-Zeichnungen richtig?
- Sind die Stoffe erlaubt?
- Sind die Biozid-Produkte erlaubt?
- Sind nur erlaubte Wirk-Stoffe in den Biozid-Produkten?
Es gibt auch Regeln für die Abgabe von gefährlichen Stoffen.
Das heißt:
Wer darf gefährliche Stoffe verkaufen?
Und wie viel darf man von den gefährlichen Stoffen verkaufen?
Diese Regeln stehen in 2 Gesetzen.
Die Gesetze heißen:
- Chemikalien-Verbots-Verordnung
- Biozid-Rechts-Durchführungs-Verordnung.
Der Fach-Bereich Gesundheit gibt eine Erlaubnis für die Abgabe von gefährlichen Stoffen.
Das heißt:
Der Fach-Bereich Gesundheit sagt:
Diese Person darf gefährliche Stoffe verkaufen.
Oder diese Person darf keine gefährlichen Stoffe verkaufen.
Manche gefährlichen Produkte dürfen nur von bestimmten Personen verkauft werden.
Die Personen müssen dafür eine Ausbildung haben.
Und die Personen müssen die Kunden gut beraten.
Manche Produkte dürfen nicht in einem Geschäft stehen.
Die Kunden sollen die Produkte nicht selbst nehmen können.
Es gibt auch Regeln für Chemikalien in privaten Haus-Halten.
Zum Beispiel:
Wie benutzt man Biozid-Produkte richtig?
Das wird auch überprüft.
Rechts-Grundlage
Paragraph 21 Absatz 1, 2, 3 und 6 und Paragraph 23 Absatz 1 Chemikalien-Gesetz (ChemG)
Paragraphen 15a bis 15c und 16 von der Gefahr-Stoff-Verordnung
Die Gefahr-Stoff-Verordnung ist ein Gesetz.
Die kurze Form ist:
GefStoffV.
Das Gesetz ist für den Schutz vor Gefahr-Stoffen.
Paragraphen 6 und 7 in Verbindung mit Anlage 2
Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikalien-Gesetz.
Die kurze Form ist: Chemikalien-Verbots-Verordnung.
Die kurze Form ist auch:
ChemVerbotsV.