Finanz- und Anlagenbuchhaltung / Zahlungsabwicklung

  • Abstimmung der Finanzmittelstände mit den Finanzmittelbestandskonten
  • Abschlussarbeiten und -buchungen für die Jahresabschlüsse
  • Liquiditätsmanagement
  • Mahnwesen 
  • Ausführung des zentralen Zahlungsverkehrs und der zentralen Lastschriftmandatverwaltung
  • Ausführung des Barzahlungsverkehrs über die Einnahmenkassen und Zahlstellen
  • Archivierung des Barzahlungsverkehrs über die Einnahmekassen und Zahlstellen
  • Archivierung und Aufbewahrung aller zahlungswirksamen Rechnungen und Belege
  • Verwahrung von überwachungspflichtigen Vordrucken

Täglich gehen eine Vielzahl von Einzahlungen auf den Konten des Landkreises Gifhorn ein, die von den Buchhalter:innen der Kreiskasse den entsprechenden Forderungen des Landkreises Gifhorn zugeordnet werden. Für eine korrekte Zuordnung auf den dafür eingerichteten Personenkonten ist es sehr wichtig, dass die Zahlungspflichtigen auf dem Überweisungsauftrag das Personenkonto/Kassenzeichen angeben.
Wird das Personenkonto/Kassenzeichen nicht oder falsch angegeben, kann die Buchung auf dem betreffenden Personenkonto erst nach Klärung mit zeitlicher Verzögerung erfolgen.

Wenn Sie Ihre Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlen, erhalten Sie i. d. R. eine Mahnung. Ausgenommen hiervon sind Bußgelder und Zwangsgelder, welche nicht gemahnt werden.
Durch die Mahnung werden weitere Kosten verursacht. Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach der Höhe der Geldforderung und ist in der Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung festgelegt.

Der Landkreis Gifhorn kann aber auch Ihre Forderungen rechtzeitig zu den jeweiligen Fälligkeiten von Ihrem Konto einziehen und verbuchen. Dieses bietet sich z. B. bei wiederkehrenden Zahlungen, wie den Abfallentsorgungsgebühren, an. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie dem Landkreis Gifhorn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und dass Ihr Konto zu den jeweiligen Fälligkeiten ausreichend gedeckt ist.

Der Landkreis Gifhorn hat außer der Annahme von Einnahmen aber auch selbst Zahlungen zu leisten. In der Ausgabe-Buchhaltung erfolgen die Auszahlungen so, dass die Empfangsberechtigten in der Regel am Fälligkeitstag darüber verfügen können.