Verkehrsaufsicht

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Verkehrsaufsicht des Landkreises Gifhorn bezieht sich ausschließlich auf den Landkreis und dessen zugehörige Gemeinden.

Für Angelegenheiten innerhalb Gifhorns ist die Stadt Gifhorn zuständig.

Baustellenverzeichnis

Informationen über aktuelle Baustellen finden Sie auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover: https://www.vmz-niedersachsen.de/niedersachsen/baustellen-aktuell/

Fristen

Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu dem gewünschten Starttermin gewährleisten zu können, sind die Anträge grundsätzlich mindestens 14 Tage vor Baubeginn / Beginn der Maßnahme / Beginn der Veranstaltung  bei der Verkehrsbehörde einzureichen. 

Ausnahmen: Die 14 Tage Frist gilt nicht für Maßnahmen, welche der sofortigen Handlung bedürfen. Diese „Notfallmaßnahmen“ umfassen zum Beispiel Rohrbrüche, Asphaltaufbrüche, Fahrbahnabsackung und ähnliche besondere Situationen.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird.

Aufgabenbereich