Wilder Müll
Bei "wildem Müll" handelt es sich um Abfälle die im öffentlichem Raum illegal beseitigt oder abgelagert wurden.
Lässt sich kein Verursacher ermitteln, ist für die Beseitigung innerhalb von Ortschaften das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erste Ansprechstelle.
Für die Entsorgung außerhalb der Ortschaften ist die untere Abfallbehörde des Landkreises Gifhorn zuständig.
Beim Landkreis Gifhorn ist dieses Aufgabengebiet nach Nord- und Südkreis aufgeteilt.
Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Hankensbüttel, Brome, Wesendorf, Boldecker Land und Gemeinde Sassenburg): Herr Wegner
Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Isenbüttel und Papenteich): Frau Gaus