Abfallberatung und Infos

Die Abfallberatung ist im Fachbereich Umwelt erster Ansprechpartner in allen Fragestellungen zur Abfallbewirtschaftung.

Papier, Pappe, Kartonagen

Die Einsammlung von Altpapier wird 28-täglich über die blauen Tonnen durchgeführt.

Gelegentliche Übermengen an Papier, Pappen und Kartonagen können kostenfrei auf den Entsorgungsanlagen abgegeben werden.

Papier, welches am Abfuhrtag neben den Tonnen steht, wird nicht mitgenommen!

In die Altpapiertonne gehören:

Kartonagen, Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, Verpackungen die ausschließlich aus Papier/Pappe bestehen.

Nicht zum Altpapier gehören:

Milch- und Getränkekartons die mit Kunststoffen oder Metallfolien beschichtet sind, Pergament-, Durchschreib-, Kohle-, Thermopapiere sowie fettdichte und wasserfeste Papiere (zum Beispiel Wachs- und Backpapiere), Tapeten und Fotos

Gebühren

  • Grundstücke, die über Restmüllbehälter der Größen 60 l und  120 l entsorgt werden, erhalten bei Bedarf pro Behälter bis zu zwei blaue 240 l Altpapier-Behälter gebührenfrei.
  • Grundstücke, die über 240 l Restmüllbehälter angeschlossen sind, können pro Behälter drei gebührenfreie Altpapierbehälter bekommen.
  • Grundstücke, die über 4-Rad Restmüllcontainer der Größen 770 l und  1100 l entsorgt werden, erhalten bei Bedarf pro Behälter drei blaue 1100 l Altpapier-Container gebührenfrei.
  • Die Gebühr für darüber hinaus für zusätzlich bereitgestellte 240l und 1100 l Altpapiercontainer entnehmen Sie bitte dem Abfallgebührenflyer.

Grüngut- und Biomüllentsorgung

Die Sammlung der organischen Küchenabfälle erfolgt am besten in einem kleinen Vorsortiergefäß das mit Zeitungspapier oder einer Papiertüte ausgelegt wird. Geringe Papiermengen binden die Feuchtigkeit und können problemlos kompostiert werden. 

!!!Auf  biologisch abbaubare Kunststoffbeutel ist in jedem Fall zu verzichten, da diese im Rahmen der Vorsortierung in den Kompostierungsanlagen nicht von normalen Kunststofftüten unterscheidbar sind. Auch Kaffeekapseln aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören nicht in den Biomüll!!!

Tipps für die Biotonne:

  • Rohes Fleisch und unbehandelte Knochen gehören aus hygienischen Gründen in die Restmülltonne.
  • Exkremente von fleischfressenden Kleinsäugern (zum Beispiel Hunde, Katzen), auch zusammen mit Einstreu- oder Harn-/ Kotbindemitteln, sind ebenfalls als Restmüll zu entsorgen.
  • Nasse, faule oder geruchsintensive Stoffe sowie gekochte Speisereste, separat in Zeitungspapier einwickeln um den Befall von Fliegen und Maden zu verhindern. 
  • Vorsortiergefäß regelmäßig auswaschen und reinigen.
  • Bioabfälle aus der Küche sowie Gartenabfälle (zum Beispiel Rasen-/Strauchschnitt) als Strukturmaterial möglichst abwechselnd in die Biomülltonne geben. Den Behälterboden mit Strauchschnitt oder einigen Lagen Zeitungspapier auslegen.
  • Strauchschnitt stets zerkleinern, um ein Verkeilen der Äste bei der Entleerung zu vermeiden.
  • Um bei Frost einem Festfrieren der feuchten Abfälle in der Biomülltonne entgegen zu wirken, können zusätzliche Papierlagen am Boden und  an den Wänden der Tonne helfen. Ein Lockern des Materials kurz vor der Leerung mit einem Spaten von den Innenwänden kann ebenfalls das Herausgleiten des Abfalls verbessern.
  • Mülltonnendeckel stets geschlossen halten, damit keine Fliegen eindringen können.
  • Biomülltonne möglichst an einem schattigen Ort aufstellen.
  • Biomülltonne in der warmen Jahreszeit gelegentlich reinigen und austrocknen lassen, wenn sich Geruchsprobleme oder eventueller Madenbefall einstellen sollten. Zur Reinigung und damit als Vorbeugung von unangenehmen Gerüchen hilft auch der Einsatz von Haushaltsnatron.
  • Um Gerüche und ggf. Madenbefall zu reduzieren, kann ein Besprühen des Inahltes mit Essig helfen. Der Essiggeruch hält auch Fliegen fern. Auch die Zugabe von Gesteinmehl oder handelsüblichen Kalk aus dem Baumarkt ist ein bewährtes Mittel zur Vorbeugung von Madenbefall.

Weitere Informationen für die Biotonne finden Sie auf www.wirfuerbio.de

Privatanlieferungen von Grüngut

Privathaushalte können Ihre übermengen an Grüngut an den Entsorgungsanlagen in Wesendorf oder Ausbüttel gegen eine Gebühr abgeben.

Gewerbliche anlieferungen von Grüngut

Gewerbetreibende wie zum Beispiel Hausmeister, Gärtner, Landschaftsbauer können Ihren Grünabfall an der Entsorgungsanlage in Wesendorf privatwirtschaftlich über die Firma Remondis entsorgen.

Eigenkompostierung

Eine getrennte Erfassung der kompostierbaren Abfälle ist ein wichtiger Baustein der Abfallbewirtschaftung. Die Kompostierung aller organischer Materialien auf dem eigenen Komposthaufen oder auch mit Ergänzung der Biomülltonne ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen für jeden privaten Abfallerzeuger im Landkreis Gifhorn zur Pflicht geworden.

Wenn keine Biomülltonne genutzt wird, muss in jedem Fall für alle kompostierbaren Abfälle eine Eigenkompostierung auf dem Grundstück erfolgen. Dieses erfordert Arbeit, Zeit und einen ausreichenden Platz für den Kompostierungsbereich sowie ausreichende Flächen, auf denen der erzeugte Kompost wieder aufgebracht werden kann.

Ausführliche Informationen zur Kompostierung enthält die Kompostfibel vom Umweltbundesamt.

Tipps zur Eigenkompostierung:

  • Komposthaufen an einem schattigen Ort anlegen. Ein ausreichender Abstand zur "Terrasse des Nachbarn" sollte bestehen, um bei gelegentlichen Geruchsbildungen keine Nachbarschaftsstreitigkeiten heraufzubeschwören.
  • Der Komposthaufen braucht Erdanschluss, damit Regenwürmer und andere Bodenorganismen in den Kompost gelangen können.
  • Das zu kompostierende Material braucht Luft, damit es nicht zu Fäulnisprozessen und damit zu Geruchsbeeinträchtigungen kommt. (Keine Kompostgrube anlegen!)
  • Grobes Material als unterste Schicht verwenden, später die holzigen Abfälle (Strauchwerk) zerkleinern und stets mit anderen Materialien (zum Beispiel Küchenabfälle) gut vermischen. Rasenschnitt nur in dünnen Schichten und angewelkt in das Kompostmaterial einstreuen.
  • Abfälle (zum Beispiel gekochte Speisereste), die Tiere anlocken, stets mit Erde oder fertigem Kompost abdecken.
  • Den Komposthaufen nicht zu feucht halten; fehlt eine ausreichende Luftzufuhr, setzt Fäulnis- statt Humusbildung ein.
  • Bei längerer Trockenheit den Kompost jedoch gelegentlich gießen.
  • Zwiebelschalen, Kaffee- und Teesatz sind ideales Regenwurmfutter. Phlox und Holunder sind gute Pflanzen am Komposthaufen zur Regenwurmförderung.
  • Der Komposthaufen sollte in der beschriebenen Vorgehensweise bis zu einer Höhe von ca. 150 cm aufgeschichtet werden.
  • Den fertig aufgesetzten Komposthaufen abdecken, um Wärmeentwicklung zu fördern sowie Feuchtigkeits- und Stickstoffverluste zu vermeiden.
  • Je nach Jahreszeit kann der Komposthaufen nach ca. drei Monaten bereits das erste Mal umgesetzt werden. Schicht für Schicht wird abgetragen, so dass die oberste frische Lage nun nach unten kommt. Dadurch wird der Rotteprozess gefördert, so dass frühestens nach ungefähr 9 Monaten bei optimalen Bedingungen fertiger Kompost abgesiebt werden kann.
  • Eine Kompostanlage sollte im Idealfall aus drei Fächern bestehen, so dass ein mehrmaliges Umsetzen problemlos möglich wird. Geschlossene Kompostbehälter aus Kunststoff sind bei kleineren Gärten eine Alternaive.

Elektronikabfall

Die Entsorgung aller Elektro– und Elektronikgeräte ist auf Bundesebene mit Inkrafttreten des Elektronikaltgerätegesetzes geregelt. Es besteht die Pflicht diese Geräte einer getrennten Erfassung zuzuführen.

Elektronikabfall darf nicht über den Restmüll oder Sperrmüll entsorgt werden! Es besteht erhöhte Brandgefahr!

 

Folgende Gerätegruppen werden seit 01.10.2018 unterschieden und vereinfachen die bisherigen Regelungen:

  1. Kühl– und Gefriergeräte, Wäschetrockner mit Wärmepumpe (Geräte, die über einen integrierten Kreislauf zum Zweck der Kühlung, Heizung oder Entfeuchtung verfügen)
  2. Bildschirme, Monitore und TV-Geräte, die eine Bildschirmfläche größer 100 cm²  (zum Beispiel 10 cm x 10 cm) 
  3. Lampen (zum Beispiel Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
  4. Großgeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt (zum Beispiel Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler)
  5. Kleingeräte (zum Beispiel elektrische Haushaltsgeräte und Werkzeuge), kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationsgeräte (zum Beispiel Computer) sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, deren größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm beträgt
  6. Registrierte Photovoltaik-Module

Entsorgung auf Anforderung

Im Landkreis Gifhorn wird bei privaten Haushalten die Abholung auf Anforderung für die obengenannten Elektroaltgerätegruppen 1, 2 und 4 kostenlos vorgenommen. Die Geräte  müssen mindestens eine äußere Abmessung von mehr als 50 cm aufweisen. Sofern die Abholung eines Elektroaltgerätes mit einer Kantenlänge von größer 50 cm beantragt wird, können im Rahmen dieser Abholung auch Elektrokleingeräte der Gruppe 5 mit einer Kantenlänge kleiner als 50 cm gemeinsam bereitgestellt werden.

Lampen der Gerätegruppe 3 sowie Photovoltaik-Module 6 werden nicht auf Anforderung abgeholt.

Eine Anforderung kann online oder telefonisch über die Firma Remondis 05371 98870 erfolgen.

9.3 Sperrmüllanforderung Remondis

Entsorgung auf den Entsorgungsanlagen

Eine kostenlose Anlieferung jeglicher Elektrogeräte ist auf den Entsorgungsanlagen in Wesendorf und Ausbüttel möglich.

Sonstige Entsorgungswege

Im allgemeinen gilt: Vertreiber, mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 m² für Elektrogeräte sowie Lebensmittelhändler die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, müssen alte Geräte zurücknehmen.

Zudem hat der Landkreis in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft sowie der Innung für Elektrotechnik weitere Annahmestellen eingerichtet. Hier werden keine Photovoltaikmodule angenommen.

Gelber Sack

Die Einsammlung der Säcke erfolgt 14-täglich nach festen Terminen, gleiches gilt für die 1100 l gelben Container im Bereich der Wohnblockbebauung.

Gelbe Tonnen stehen im Landkreis Gifhorn für die Sammlung nicht zur Verfügung. 

Weitere Informationen zum gelben Sack gibt es unter: www.mülltrennung-wirkt.de

In den gelben Sack gehören:

ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Verpackungsbestandteile bitte voneinander trennen. Ausspülen ist nicht notwendig.

Nicht in den gelben Sack gehört:

Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton und Glas sowie sämtliche Abfälle, die keine Verpackungen sind.


Bei Abgabe von Übermenegen an Verpackungsmaterialien wie Styropor oder Folien an den Entsorgungsanlagen werden diese über den Restmüll entsorgt. Hier wird eine Gebühr fällig.

Rest- und Biomüllsäcke

Für gelegentlichen Mehranfall von Abfall können gebührenpflichtige 70 l  Restmüllsäcke mit dem Aufdruck  "Landkreis Gifhorn" erworben werden. Die Säcke können bei der regulären Restmüllabfuhr neben die Tonne gestellt werden. 

In den Monaten November bis einschließlich März können bei vorübergehendem Mehranfall kompostierbarer Materialien (zum Beispiel Laub, Vertikutiergut) gebührenpflichtige 90 l Biomüllsäcke mit einem besonderem Aufdruck erworben werden. Auch hier können die Säcke bei der regulären Biomüllabfuhr neben die Tonne gestellt werden.

Kosten:

Restmüllsack: 4,00€ pro Stück

Biomüllsack: 2,00€ pro Stück