Überwachung der Badegewässerqualität


Badegewässer sind Bereiche von Gewässern, in denen die zuständige Behörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für die kein dauerhaftes Badeverbot besteht oder dauerhaft vom Baden abgeraten wird.

Die Qualität des Wassers in einem Badegewässer wird während der Badesaison, die vom 15. Mai bis 15. September dauert, regelmäßig überprüft.

Dabei werden vor allem Bakterien wie E. coli und intestinale Enterokokken im Wasser getestet.

Diese Bakterien sind normalerweise keine Krankheitserreger, können aber auf eine mögliche fäkale Verunreinigung hinweisen und darauf, dass sich eventuell auch andere Krankheitserreger im Wasser befinden (Indikatorprinzip).

Wenn die festgelegten Grenzwerte überschritten werden, wird ein Badeverbot erlassen.


Die Ergebnisse der Wasseranalysen sowie weitere Informationen zu einzelnen Badegewässern sind im Badegewässer-Atlas des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes verfügbar.

Bürgerbeteiligung zur Einstufung als EU-Badegewässer

Wenn Sie Fragen zu einer bestimmten Badestelle haben, die nicht als EU-Badegewässer gekennzeichnet ist und daher nicht von den zuständigen Behörden in Bezug auf die Hygiene überwacht wird, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Vorschläge zu unterbreiten, Anregungen zu geben oder Bemerkungen und Beschwerden zu äußern.

Weitere Informationen zur Bürgerbeteiligung sowie ein Formblatt zum Download und Ausfüllen finden Sie auf den Webseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen.

Rechtsgrundlage