Überwachung der Badegewässerqualität


Bade-Gewässer sind bestimmte Bereiche von Gewässern.
In diesen Bereichen dürfen Menschen baden.
Die zuständige Behörde rechnet mit vielen Menschen in diesen Bereichen.
Es gibt kein dauerhaftes Bade-Verbot für diese Bereiche.
Und es wird nicht dauerhaft vom Baden abgeraten.

Wie gut ist das Wasser in einem Bade-Gewässer?
Das wird in der Bade-Saison immer wieder geprüft.
Die Bade-Saison ist vom 15. Mai bis 15. September.

Dabei werden vor allem Bakterien im Wasser getestet.
Bakterien sind kleine Lebe-Wesen.
Die Bakterien heißen:
- E. coli
- intestinale Enterokokken.

Diese Bakterien machen Menschen normalerweise nicht krank.
Aber die Bakterien zeigen:
Vielleicht ist das Wasser schmutzig.
Vielleicht sind auch andere Bakterien im Wasser.
Die anderen Bakterien können Menschen krank machen.

Die Grenz-Werte sind zu hoch?
Dann darf man nicht mehr baden.

Das Niedersächsische Landes-Gesundheits-Amt hat einen Bade-Gewässer-Atlas.
In dem Bade-Gewässer-Atlas stehen Infos über das Wasser.
Zum Beispiel:
- Wie sauber ist das Wasser?
- Wie gut kann man in dem Wasser schwimmen?

Bürger-Beteiligung zur Einstufung als EU-Bade-Gewässer

Bürger-Beteiligung heißt:
Die Bürger und Bürgerinnen können mitmachen.
Sie können zum Beispiel ihre Meinung sagen.

Vielleicht haben Sie Fragen zu einem bestimmten Bade-See.
Der Bade-See ist kein EU-Bade-See.
Das heißt:
Die Behörden kontrollieren die Hygiene von dem Bade-See nicht.
Dann können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

Sie können auch:
- Vorschläge machen
- Ideen geben
- etwas sagen
- sich beschweren.

Sie wollen mehr Infos zur Bürger-Beteiligung?
Dann können Sie auf die Internet-Seite vom Bade-Gewässer-Atlas Nieder-Sachsen gehen.
Dort gibt es auch ein Formular.
Das Formular können Sie herunterladen und ausfüllen.

Rechts-Grundlage

Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung von Bade-Gewässern
Die kurze Form ist: Bade-Gewässer-Verordnung.
Die kurze Form ist auch:
BadegewVO.

Es gibt ein Gesetz von der EU.
Das Gesetz heißt: Richtlinie 2006/7/EG.
Das Gesetz ist über die Qualität von Bade-Gewässern.
Und das Gesetz ist über die Verwaltung von Bade-Gewässern.
Das Gesetz ist auch über ein anderes Gesetz.
Das andere Gesetz heißt: Richtlinie 76/160/EWG.