Die Vollstreckungsstelle ist ein Amt.
Die Vollstreckungsstelle ist in dem Landkreis Gifhorn.
Die Vollstreckungsstelle darf Geld von den Bürgern holen.
Das Geld müssen die Bürger bezahlen.
Das steht im Gesetz.
Die Vollstreckungsstelle kann das Geld selbst holen.
Dafür gibt es Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen heißen: Vollstreckungsmitarbeiter.
Die Vollstreckungsmitabeiter sind wie Gerichtsvollzieher.

Die Verwaltung in Niedersachsen kann die Gesetze durchsetzen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Die kurze Form ist: NVwVG.

Die Kommunalverwaltung will Geld von einer Person.
Die Person bezahlt das Geld nicht.
Dann kann die Kommunalverwaltung eine Vollstreckungshilfe machen.
Das heißt:
Die Kommunalverwaltung kann das Geld von der Person holen.
Das geht auch für andere Behörden.
Zum Beispiel:
- die Industrie- und Handelskammer
- die Handwerkskammer.

Sie haben eine Rechnung nicht bezahlt?
Dann bekommen Sie eine Mahnung.
Das heißt:
Sie bekommen einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen die Rechnung bezahlen.
Sie bezahlen die Rechnung trotzdem nicht?
Dann kann es eine Vollstreckung geben.
Das heißt:
Jemand kommt zu Ihnen nach Hause.
Und nimmt Sachen von Ihnen mit.
Die Sachen werden dann verkauft.
Mit dem Geld wird die Rechnung bezahlt.

Manchmal gibt es keine Mahnung sondern gleich die Vollstreckung.
Zum Beispiel:
- wenn Sie ein Zwangsgeld bezahlen müssen
- wenn Sie eine Strafe bezahlen müssen.

Es gibt verschiedene Arten von Vollstreckungen.
Zum Beispiel:
- Lohnpfändungen
- Kontopfändungen
- Rentenpfändungen
- Sachpfändungen.
Bei einer Sachpfändung durchsuchen die Vollstreckungsbeamten die Wohnung.
Die Vollstreckungsbeamten nehmen dann Sachen aus der Wohnung mit.

Der Landkreis Gifhorn macht auch bei anderen Sachen mit.
Zum Beispiel:
- Insolvenzverfahren
- Zwangsversteigerungsverfahren
- Zwangsverwaltungsverfahren.
Vielleicht muss man dafür einen Antrag beim Gericht machen.

Vielleicht hat jemand ein Haus oder eine Wohnung.
Dann kann man eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eintragen.

Vielleicht hat der Schuldner kein Geld.
Dann kann man das Geld nicht von dem Schuldner holen.
Dann muss der Schuldner sagen:
Wie viel Geld hat er?
Das Fachwort ist: Vermögensauskunft.