Welche Geräte sind anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig sind alle Geräte, die starke Energie wie Ultraschall, Laser oder elektromagnetische Felder nutzen und Auswirkungen auf den Körper haben können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Gleichstromgeräte
- Hochfrequenzgeräte
- Intensive Lichtquellen
- Laser
- Magnetfeldgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Ultraschallgeräte
Die genauen Anlagespezifikationen können in § 2 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen entnommen werden.