Welche Geräte sind anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig sind alle Geräte, die starke Energie wie Ultraschall, Laser oder elektromagnetische Felder nutzen und Auswirkungen auf den Körper haben können.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Gleichstromgeräte 
  • Hochfrequenzgeräte
  • Intensive Lichtquellen
  • Laser
  • Magnetfeldgeräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • Ultraschallgeräte

Die genauen Anlagespezifikationen können in § 2 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen entnommen werden.