Parkausweise
Bewohnerparkausweise
Anspruch
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter Vollmacht
Rechtsgrundlage
Parkausweis für Schwerbehinderte
Anspruch
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis (blau) beantragen.
Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Gebühren
Die Ausstellung einer Parkerleichterung erfolgt ohne Gebühr.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung einer Parkerleichterung benötigt:
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
- oder den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- ein aktuelles Lichtbild (nur bei einem Termin notwendig)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen beziehungsweise besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Die Beantragung kann schriftlich auf dem Postweg, per Mail (Verkehrsaufsicht(at)gifhorn.de) oder über OpenRathaus erfolgen.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)