Nachbarschaftsangelegenheiten

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstücks auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.

Hierzu zählen zum Beispiel Grenzabstände für Gebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in berechtigten Fällen Einsicht in Teile der Bauakte nehmen.

Bei Meinungsverschiedenheiten über Angelegenheiten, die die Nachbarschaft betreffen (zum BeispielEinfriedungspflicht, Strauch- und Baumbestand), sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen selbst gefordert. Der Landkreis kann die Angelegenheiten in der Nachbarschaft nicht regeln, da es sich um Privatrecht handelt.

Was sollte ich noch wissen?

In der Broschüre Tipps für Nachbarn, herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zum privaten Nachbarrecht.

Mehr Infos und Dokumente sowie die Broschüre zum Herunterladen finden Sie auf unserem Serviceportal.