Überprüfung der Masernimmunisierung nach § 20 (8) ff. IfSG

Masern ist eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Masern-Infektionen zeigen einen schweren Verlauf, der mit dem Risiko akuter lebensbedrohlicher Komplikationen einhergeht. 

Durch das Masernschutzgesetz sind Eltern dazu verpflichtet nachzuweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist, sobald es in die Kita oder die Schule kommen soll. 

Rechtsgrundlage