Überprüfung der Masernimmunisierung nach § 20 (8) ff. IfSG

Masern ist eine Krankheit.
Die Krankheit ist sehr ansteckend.
Das heißt:
Man kann die Krankheit sehr leicht bekommen.
Die Krankheit ist auch sehr gefährlich.
Man kann von der Krankheit sterben.

Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Masernschutzgesetz.
Das Gesetz sagt:
Eltern müssen zeigen:
Ihr Kind hat eine Impfung gegen Masern.
Das Kind soll in die Kita oder in die Schule gehen?
Dann müssen die Eltern das zeigen.

Rechtsgrundlage

Paragraph 20 Absatz (8) ff.
IfSG