Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale? Muss ich diese bei der Steuererklärung angeben?

Sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale ermöglichen es, steuerfreie Einnahmen für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten zu erhalten. Sie entlasten Vereine und motivieren Ehrenamtliche, sich weiterhin für gemeinnützige Zwecke zu engagieren.

  • Übungsleiterpauschale: Diese Pauschale beträgt weiterhin 3.000 Euro pro Jahr und richtet sich an Personen, die eine spezielle Tätigkeit wie Trainer, Ausbilder oder Betreuer übernehmen. Die Arbeit muss dabei pädagogischer, künstlerischer oder pflegerischer Natur sein.
  • Ehrenamtspauschale: Diese ist mit 840 Euro pro Jahr deutlich niedriger und deckt ehrenamtliche Tätigkeiten wie Vorstandsarbeit, administrative Aufgaben oder sonstige organisatorische Tätigkeiten ab, die für den Verein notwendig sind.

Bitte gib dies in deiner Steuererklärung mit an.