Kreiselternrat

Elternvertretung

Der Kreiselternrat ist ein Gremium, dass die Interessen aller Schulen im Landkreises Gifhorn (§ 99 Niedersächsisches Schulgesetz) vertritt.

Den Kreiselternrat wählen die Schulelternräte aller im Kreisgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann. Die Wahl erfolgt nach einem mittelbaren oder unmittelbaren Wahlverfahren. Die dadurch gewählten Mitglieder bilden den Kreiselternrat. Der Kreiselternrat wählt einen Vorstand.

Das Gremium wird für zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder des Kreiselternrates setzen sich stellvertretend für eine jeweilige Schulform ein und beraten sich über verschiedene Themengebiete, die für die Schulen von besonderer Bedeutung sind.

Folgenden Themen könnte sich der Kreiselternrat stellen:

• Fragen zur Schülerbeförderung

• Errichtung, Erweiterung, Zusammenlegung von Schulen

• Schulbaumaßnahmen

• Inklusion

• Unterrichtsversorgung

• Gewalt-, Medien- und Drogenprävention in Schulen

u. a.

Um diese Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, sind die Schulträger und die Schulbehörde dazu verpflichtet, dem Kreiselternrat alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.

Der Kreiselternrat schlägt die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten für den kommunalen Schulausschuss vor (§ 110 Niedersächsisches Schulgesetz).

Der Landkreis Gifhorn organisiert die Wahl zum Kreiselternrat und die Wahl des Vorstandes des Kreiselternrates.Er unterstützt den Vorstand bei der Einberufung von Sitzungen des Kreiselternrates.

Weitere Informationen zur Arbeit des Kreiselternrates können dem Internetauftritt des Kreiselternrates des Landkreises Gifhorn entnommen werden.

Ansprechpartner beim Landkreis Gifhorn: