Bauaufsicht
Im Bereich des Landkreises Gifhorn - mit Ausnahme des Stadtgebietes Gifhorn - nimmt die Abteilung "8.3 - Bauordnung und Ortsplanung" die Aufgaben der Unteren Bauaufsicht wahr und ist damit die zuständige Stelle für erforderliche Baugenehmigungen und der Überwachung von baurechtskonformen Zuständen.
Darüber hinaus bieten wir noch weitere Dienstleistungen in diesem Bereich an.
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Bauvoranfrage
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Baugenehmigung
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Genehmigungsfreie Bauvorhaben
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Bauanzeige
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Abbruchanzeige
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Nachbarschaftsangelegenheiten