Sperrmüllabholung
Die kostenlosen Sperrmüllabholungen erfolgen dreimal im Jahr zu festen Terminen. Die Abfuhrtermine können im Abfallkalender eingesehen werden.
Die Abfälle sind vor den Grundstücken bis 06.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages bereitzustellen. Die Bereitstellung des Sperrmülls darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen.
Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, soweit sie nicht aus Metall bestehen oder den Elektroaltgeräten zuzuordnen sind. Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben.
Fälschlich rausgestellten Abfall, der nicht dem Sperrmüll zuzuordnen ist und nicht abgeholt wurde, kann kostenpflichtig auf den Entsorgungsanlagen abgegeben werden.
Verpasste Abholtermine können nicht nachgefahren werden. Es besteht die möglichkeit den Abfall kostenpflichtig auf den Entsorgungsanlagen abzugeben.
Merksatz zu "Was ist Sperrmüll"?
Alles was hinausfällt, wenn ich ein Haus ohne Dach auf den Kopf stelle und nicht in die Restmülltonne passt, ist Sperrmüll.
Von der Sperrmüllentsorgung ausgeschlossen sind:
- Alle Bau- und Renovierungsabfälle wie zum Beispiel Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht, Gartenhäuser, Hundehütten sowie Kleintierställe. Diese sind selbst auf den Entsorgungsanlagen anzuliefern.
- Kraftfahrzeugteile jeglicher Art (zum Beispiel Autositze, Kotflügel, Auspuffanlagen, Reifen mit Felgen)
- Metall-Sperrmüll und Elektroaltgeräte jeglicher Art.
- Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien