Grünrückständeabholung

Die kostenlosen Grunrückständeabholungen findet an festen Terminen im Frühjahr und Herbst statt. Die Termine können imAbfallkalender entnommen werden.

Die Grünrückstände müssen grundsätzlich zur Abfuhr mit einem verrottbaren Bindematerial (zum Beispiel Paketschnur, Jute-, Sisalband) gebündelt werden. Die in den Bündeln enthaltenen Einzeläste dürfen max. 5 cm Durchmesser haben und 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu wählen, dass diese durch eine Person verladen werden kann.

Nicht gebündelte Materialien sowie in Säcken verpackte Gartenabfälle werden nicht mitgenommen. Diese sind über die Biomülltonne zu entsorgen.

Alle Grünrückstände können kostenpflichtig an den Entsorgungsanlagen abgegeben werden.

Verpasste Abholtermine können nicht nachgefahren werden.