Schornsteinfeger

Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirkschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlaßbezogener Überprüfung sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchfürung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.

Schornsteinfegersuche:

Hier können Sie bei Eingabe von Straße und Ort den zuständigen Schornsteinfeger schnell und einfach ermitteln:

https://www.schornsteinfeger-liv-niedersachsen.de/