Kreisschulbaukasse
Die KSBK ist gem. §117 Abs. 5 Satz 1 ein zweckgebundenes Sondervermögen des Landkreises welches zur Finanzierung des Schulbaus errichtet wurde. Also ein in sich geschlossenes System.
Dieses System wird durch Beiträge zu 2/3 vom Landkreis Gifhorn, 1/3 aller Kommunen des Landkreises und Rückflüssen aus Darlehen gefüllt (Darlehen werden durch einen Tilgungsplan mit jährlich festgelegten Teilbeträgen vergeben).
Jede Kommune des Landkreises Gifhorn, als auch der Landkreis Gifhorn selbst als Schulträger hat die Möglichkeit einen Antrag auf Zuwendung aus der KSBK zu stellen. Unterschieden wird in zwei Formen. Zum einen als Zuweisungen für den Sekundarbereich (zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuschüsse) oder als zinslose Darlehen für den Primarbereich (zweckgebundene, rückzahlbare Leistungen) (§115 Abs. 1 Kommentar 2 i.V.m.§ 117 NSchG).
Aus der Kreisschulbaukasse werden schulfachlich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen an Schulbauten und Schulsportstätten gefördert. Zuwendungen können ebenso bei dem Erwerb/der Pacht/dem Leasing als auch anderen vertraglichen Abstimmungen mit Kaufoption von Gebäuden für schulische Zwecke bewilligt werden (zwei verschiedene Maßnahmen – 1.Erwerb und 2.Baumaßnahme-).
Ebenfalls förderfähig ist der Erwerb von Erstausstattungen alles notwendigen beweglichen Inventars.
Nicht förderfähig sind grundsätzlich die Kostengruppen 100 und 200 nach DIN 276, sowie:
• Kosten für das Baugrundstück
• Erschließungskosten
• Finanzierungskosten durch eigenes Personal erbrachte Leistungen, zum Beispiel * Architekturleistungen, Bauhofmitarbeiter, Bauverwaltung
• Bauunterhaltungsmaßnahmen – Instandhaltung und Instandsetzung- an Schulbauten und Schulsportstätten
• außerschulische Bedarfe
- im Sportbereich
- im Kindertagesstätten Bereich
- im Senioren Bereich
Frau Nicole Merten: Detailseite
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Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-405
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- E-Mail: nicole.merten@gifhorn.de
Sachkostenerstattung und -erhebung
Für die Beschulung auswärtiger Schüler an seinen Berufsbildenden Schulen erhebt der Landkreis Gifhorn Sachkostenerstattungen gem. § 105 NSchG von den auswärtigen Schulträgern. Ebenso hat der Landkreis Gifhorn für seine eigenen Schüler/-innen, die auswärtige Schulen besuchen, Sachkostenerstattungen an die auswärtigen Schulträger zu leisten.
Ansprechpartner:
Herr Nicolas Hirte: Detailseite
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Haushalt und Schulbudgets
Haushalt
Zur Erfüllung der Schulträgeraufgaben ist die Planung, Ausführung und Kontrolle der finanziellen Mittel erforderlich. Diese Aufgaben werden von der Haushaltssachbearbeitung wahrgenommen. Der Haushalt des Fachbereichs Schule und Sport enthält beispielsweise Mittel für die Ausstattung der kreiseigenen Schulen, die Schülerbeförderung, Sportstättenförderung und gesetzliche Ausgleichzahlungen für die Gebietskörperschaften.
Schul- und Medienbudgets
Auf Grundlage des § 111 Niedersächsisches Schulgesetz werden den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn Mittel für schulrelevante Sachausgaben nach § 113 NSchG in Form von Schul- und Medienbudgets bereitgestellt. Die von Vertrauen geprägte Übertragung von Kompetenzen und Verantwortung auf die jeweiligen Schulleitungen soll die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger weiterhin verstärken und vertiefen.
Budgetierungsvereinbarung
Die Budgetierungsvereinbarung bildet einen Handlungsleitfaden für die Verwendung der seitens des Schulträgers bereitgestellten Mittel für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen im Ausstattungsbereich und der sonstigen laufenden Unterhaltung der Schule. Bestehend aus Zuständigkeitszuordnungen, rechtlichen Vorgaben, Gestaltungsspielräumen der Schulen und Regularien zur Mittelverwendung bildet die Budgetierungsvereinbarung ein elementares Instrument für die Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger und den Schulen.
Jahresinvestitionsgespräche
Zweimal im Jahr finden mit den einzelnen, kreiseigenen Schulen Jahresinvestitionsgespräche zu den geplanten Beschaffungsmaßnahmen aus den Schul- und Medienbudgets statt. Hierbei wird die Umsetzung der durch die Schulen eigenverantwortlich bewirtschafteten Mittel kommuniziert.
Ansprechpartnerin:
Frau Tina Jung: Detailseite
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