Umkennzeichnung wegen Diebstahl

Bei Diebstahl von Kennzeichen, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die gilt auch dann, wenn nur eins von zwei Schildern abhanden gekommen ist.
Das abhanden gekommene Kennzeichen wird gesperrt um einen Missbrauch auszuschliessen.

Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Polizeibericht mit der Angabe, was, wann und wo gestohlen wurde
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder, soweit vorhanden

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis