Umkennzeichnung wegen Verlust
Bei Verlust von Kennzeichen, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die gilt auch dann, wenn nur eins von zwei Schildern abhanden gekommen ist.
Das abhanden gekommene Kennzeichen wird gesperrt um einen Missbrauch auszuschliessen.
Hierzu muss persönlich eine eidesstattliche Versicherung der Person abgegeben werden, die das Kennzeichen verloren hat.
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder, soweit vorhanden
Fristen
Die Umkennzeichnug des Fahrzeuges soll unverzüglich erfolgen.