Neuzulassung aus Nicht-EU-Land

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin oder den Halter zu stellen.


Gibt es für das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, ist eine Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beziehungsweise eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erforderlich. In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.

Unterlagen

  • Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
  • Kaufvertrag oder Rechnung für das Neufahrzeug
  • Fahrzeugpapiere beziehungsweise ausländische Zulassungsbescheinigung (soweit vorhanden)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin oder vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei gegebenenfalls abweichender Kontoinhaberin oder abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original vom Halter und vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Verzollungsnachweis nach § 6 Absatz 6 FZV

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister beziehungsweise Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile deren Ausweise