Namensänderung

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, geändert hat, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Kfz-Brief und -Schein) eingetragen werden.

"Alte" Fahrzeugpapiere werden dabei in die aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.

Hinweis
Befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzierungs-/Leasinginstitut o.ä., fordern Sie diese bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch in der Zulassungsstelle an. Die Namensänderung kann erst durchgeführt werden, wenn die original Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsstelle vorliegt!

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht mit gültiger Hauptuntersuchung
  • geänderter Personalausweis
  • Nachweis über die Namensänderung, z. B. Heiratsurkunde
  • bei Firmen zusätzlich: geänderte Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug