Bevollmächtigung

Der Bevollmächtigte muss eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung (Sepa-Lastschriftmandat) in der Zulassungsbehörde vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Bevollmächtigten Auskunft über etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

Vollmacht Zulassung