Zulassung auf minderjährige Kinder
Die Erziehungsberechtigten beziehungsweise der Vormund müssen nach dem BGB der Zulassung eines Fahrzeuges auf ein minderjähriges Kind zustimmen. Zusätzlich zu der schriftlichen Einverständniserklärung sind die Ausweise der Erziehungsberechtigten sowie die Geburtsurkunde bzw. der Ausweis des Kindes vorzulegen.