Vorführung

Fahrzeuge die ein Ausfuhrkennzeichen bekommen, müssen vorgeführt werden.

Fahrzeuge die nach Gifhorn umgemeldet werden, müssen grundsätzlich nicht mehr vorgeführt werden.

Abweichend von den Bestimmungen kann die Vorführung des Fahrzeuges in Einzelfällen angeordnet werden (zum Beispiel zur Prüfung der Kennzeichengröße).