Elektronikabfall

Die Entsorgung aller Elektro– und Elektronikgeräte ist auf Bundesebene mit Inkrafttreten des Elektronikaltgerätegesetzes geregelt. Es besteht die Pflicht diese Geräte einer getrennten Erfassung zuzuführen.

Elektronikabfall darf nicht über den Restmüll oder Sperrmüll entsorgt werden! Es besteht erhöhte Brandgefahr!

 

Folgende Gerätegruppen werden seit 01.10.2018 unterschieden und vereinfachen die bisherigen Regelungen:

  1. Kühl– und Gefriergeräte, Wäschetrockner mit Wärmepumpe (Geräte, die über einen integrierten Kreislauf zum Zweck der Kühlung, Heizung oder Entfeuchtung verfügen)
  2. Bildschirme, Monitore und TV-Geräte, die eine Bildschirmfläche größer 100 cm²  (zum Beispiel 10 cm x 10 cm) 
  3. Lampen (zum Beispiel Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
  4. Großgeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt (zum Beispiel Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler)
  5. Kleingeräte (zum Beispiel elektrische Haushaltsgeräte und Werkzeuge), kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationsgeräte (zum Beispiel Computer) sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, deren größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm beträgt
  6. Registrierte Photovoltaik-Module

Entsorgung auf Anforderung

Im Landkreis Gifhorn wird bei privaten Haushalten die Abholung auf Anforderung für die obengenannten Elektroaltgerätegruppen 1, 2 und 4 kostenlos vorgenommen. Die Geräte  müssen mindestens eine äußere Abmessung von mehr als 50 cm aufweisen. Sofern die Abholung eines Elektroaltgerätes mit einer Kantenlänge von größer 50 cm beantragt wird, können im Rahmen dieser Abholung auch Elektrokleingeräte der Gruppe 5 mit einer Kantenlänge kleiner als 50 cm gemeinsam bereitgestellt werden.

Lampen der Gerätegruppe 3 sowie Photovoltaik-Module 6 werden nicht auf Anforderung abgeholt.

Eine Anforderung kann online oder telefonisch über die Firma Remondis 05371 98870 erfolgen.

9.3 Sperrmüllanforderung Remondis

Entsorgung auf den Entsorgungsanlagen

Eine kostenlose Anlieferung jeglicher Elektrogeräte ist auf den Entsorgungsanlagen in Wesendorf und Ausbüttel möglich.

Sonstige Entsorgungswege

Im allgemeinen gilt: Vertreiber, mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 m² für Elektrogeräte sowie Lebensmittelhändler die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, müssen alte Geräte zurücknehmen.

Zudem hat der Landkreis in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft sowie der Innung für Elektrotechnik weitere Annahmestellen eingerichtet. Hier werden keine Photovoltaikmodule angenommen.