Führerschein - Ersterteilung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Voraussetzungen

Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Landkreis Gifhorn
Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Es darf keine Fahrerlaubnis dieser Klassen vorliegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt ist

Gebühren

45,10 Euro - 45,90 Euro

benötigte Unterlagen

Die Unterlagen sind durch die Fahrschule oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung abzugeben.


  • gültiger Personalausweis/ Reisepass + Meldebescheinigung/ elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • gegebenenfalls Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Zusätzliche Eignungsnachweise
    • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • Sehtest
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
    • Gutachten über besondere Anforderungen
    • Führungszeugnis der Belegart "0"


Achtung: Online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Anerkannt werden nur Nachweise von Trägern, die eine anerkannte Hilfsorganisation sind, oder die eine passende Anerkennung gem. § 68 FeV vorweisen können.


Rechtsgrundlagen

§§ 4 bis 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.