bei Diebstahl
- ein Lichtbild (biometrisch), digitale Passbilder können zurzeit noch nicht verarbeitet werden
- Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn kein Kartenführerschein)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz