bei Namenswechsel
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn kein Kartenführerschein)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz, sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
- alter Führerschein