bei Namenswechsel
- ein Lichtbild (biometrisch), digitale Passbilder können zurzeit noch nicht verarbeitet werden
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn kein Kartenführerschein)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz, sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
- alter Führerschein