Adressänderung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Fristen
- Die Änderung muss unverzüglich erfolgen.
Voraussetzungen
- Fahrzeug ist bereits auf Sie zugelassen und
- die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung ist bereits erfolgt
Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Wenn Ihnen noch ein Fahrzeugschein vorliegt, muss der Fahrzeugbrief auch mit vorgelegt werden)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die die Änderung vorgenommen werden soll
bei Firmen zusätzlich
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht