Adressänderung

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Fristen

  • Die Änderung muss unverzüglich erfolgen.

Voraussetzungen

  • Fahrzeug ist bereits auf Sie zugelassen und
  • die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung ist bereits erfolgt

Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Wenn Ihnen noch ein Fahrzeugschein vorliegt, muss der Fahrzeugbrief auch mit vorgelegt werden)

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die die Änderung vorgenommen werden soll

bei Firmen zusätzlich

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht