Ersatzplaketten

Wenn sich eine Plakette (Siegel- oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder bis zur Unkenntlichtkeit beschädigt wurde, müssen eine beziehungsweise mehrere neue Plaketten auf dem bisherigen oder auf dem neuen Kennzeichenschild angebracht werden.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • beide Kennzeichenschilder, auch wenn nur eine Plakette beschädigt beziehungsweise entfernt wurde
  • beide Kennzeichenschilder (bei Umtausch in EU-Kennzeichen)