Ersatzplaketten
Wenn sich eine Plakette (Siegel- oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder bis zur Unkenntlichtkeit beschädigt wurde, müssen eine beziehungsweise mehrere neue Plaketten auf dem bisherigen oder auf dem neuen Kennzeichenschild angebracht werden.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- beide Kennzeichenschilder, auch wenn nur eine Plakette beschädigt beziehungsweise entfernt wurde
- beide Kennzeichenschilder (bei Umtausch in EU-Kennzeichen)