Haushalt und Schulbudgets
Haushalt
Zur Erfüllung der Schulträgeraufgaben ist die Planung, Ausführung und Kontrolle der finanziellen Mittel erforderlich. Diese Aufgaben werden von der Haushaltssachbearbeitung wahrgenommen. Der Haushalt des Fachbereichs Schule und Sport enthält beispielsweise Mittel für die Ausstattung der kreiseigenen Schulen, die Schülerbeförderung, Sportstättenförderung und gesetzliche Ausgleichzahlungen für die Gebietskörperschaften.
Schul- und Medienbudgets
Auf Grundlage des § 111 Niedersächsisches Schulgesetz werden den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn Mittel für schulrelevante Sachausgaben nach § 113 NSchG in Form von Schul- und Medienbudgets bereitgestellt. Die von Vertrauen geprägte Übertragung von Kompetenzen und Verantwortung auf die jeweiligen Schulleitungen soll die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger weiterhin verstärken und vertiefen.
Budgetierungsvereinbarung
Die Budgetierungsvereinbarung bildet einen Handlungsleitfaden für die Verwendung der seitens des Schulträgers bereitgestellten Mittel für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen im Ausstattungsbereich und der sonstigen laufenden Unterhaltung der Schule. Bestehend aus Zuständigkeitszuordnungen, rechtlichen Vorgaben, Gestaltungsspielräumen der Schulen und Regularien zur Mittelverwendung bildet die Budgetierungsvereinbarung ein elementares Instrument für die Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger und den Schulen.
Jahresinvestitionsgespräche
Zweimal im Jahr finden mit den einzelnen, kreiseigenen Schulen Jahresinvestitionsgespräche zu den geplanten Beschaffungsmaßnahmen aus den Schul- und Medienbudgets statt. Hierbei wird die Umsetzung der durch die Schulen eigenverantwortlich bewirtschafteten Mittel kommuniziert.
Ansprechpartnerin:
Frau Tina Jung: Detailseite
6.1 - Finanzen, Ausstattung und Digitalisierung
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-407
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