Sporthallen- und Sportanlagennutzung
Die Sporthallen und Sportanlagen können auf Antrag innerhalb der Oster-, Sommer- und Herbstferien von Vereinen genutzt werden. Die Bearbeitung der Anträge liegt beim Fachbereich 6 - Schule und Sport.
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6.1 - Finanzen, Ausstattung und Digitalisierung
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