Sportstättenförderung

Bislang regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten und Sportgeräte des Landkreises Gifhorn eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und Ausweitung von sportlichen und bewegungsorientierten Aktivitäten der Gesellschaft als Ziel haben. Darüber hinaus sollen die Sportvereine, -verbände und Kommunen bei der Beschaffung von Sportgeräten und -ausrüstungen unterstützt werden.

Aktuelle Informationen:

Derzeit befindet sich die Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn in der Überarbeitung, sodass zunächst keine Anträge gestellt werden können. Sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse an dieser Stelle ergänzt.

Das Verfahren für bereits bewilligte Maßnahmen:

Nach Abschluss der Fördermaßnahme ist der Auszahlungsantrag beim Landkreis Gifhorn als Bewilligungsbehörde einzureichen. Weiterhin ist nach Erhalt der geprüften Fördermittel der Verwendungsnachweis nebst Anlage einzureichen.